Das Wichtigste in 30 Sekunden: Beamtinnen und Beamte (auch Richter und Soldaten) können ab 1.1.2027 ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen. Sie bekommen dieselben Zulagen wie Angestellte – bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € je Kind – und können die Beiträge zusätzlich als Sonderausgabe absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz um 42 % (z. B. A13) liegt die Förderung oft bei rund 55 % des eigenen Beitrags.
Wer gilt als förderberechtigt?
- Beamtinnen und Beamte von Bund, Ländern und Kommunen
- Richterinnen und Richter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Empfänger inländischer Besoldung
- Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können über einen eigenen Vertrag (mind. 120 € im Jahr) mitgefördert werden.
Warum sich das Depot für Beamte oft lohnt
- Versorgungslücke: Die Pension liegt bei höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge – oft deutlich darunter.
- Hoher Steuerhebel: Beiträge plus Zulagen bis 2.340 € im Jahr sind Sonderausgaben. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung).
- Kinderzulage: Für jedes Kind mit Kindergeld bis zu 300 € im Jahr extra.
- Steuerfreies Wachstum: In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale.
Was Beamte bedenken sollten
- Das Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden (in der Regel ab 65). Wer vorher entnimmt, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück.
- Die Auszahlungen werden später voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert – bei hoher Pension also auch im Alter spürbar.
- Im Standardprodukt gibt es keine Beitragsgarantie; die Wertentwicklung hängt von den Märkten ab.
Ausführlich: Vor- und Nachteile · Besteuerung in der Rente
Rechner für Beamte: Zulagen + Steuervorteil
Vereinfacht: Grundzulage 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag (max. 540 €); Kinderzulage bis 300 € je Kind; unter 120 € im Jahr anteilig gekürzt. Ins Altersvorsorgedepot passen höchstens 6.840 € im Jahr (570 €/Monat), der Rest zählt als freier ETF-Sparplan ohne Förderung. Steuervorteil: Beiträge plus Zulagen bis 2.340 € als Sonderausgabe × Grenzsteuersatz, abzüglich Zulagen (Günstigerprüfung des Finanzamts). Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Häufige Fragen
Können Beamte ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ja. Beamte, Richter und Soldaten sind förderberechtigt und erhalten dieselben Zulagen wie Angestellte.
Wie hoch ist die Förderung für Beamte?
Bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € je Kind pro Jahr. Dazu kommt oft ein Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug bis 2.340 €.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte mit hoher Besoldung?
Meist ja, weil der Steuervorteil mit dem Grenzsteuersatz steigt. Bedenken solltest Du die Bindung bis zum Rentenalter und die Besteuerung der Auszahlungen.
Müssen Beamte etwas extra beantragen?
Die Zulage beantragst Du über den Anbieter (Dauerzulageantrag). Ob zusätzlich eine Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle nötig ist, kläre beim Abschluss mit Anbieter und Dienstherrn.
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Stand 01.11.2026. Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) sowie Ankündigungen der Anbieter. Noch ist kein Produkt zertifiziert, Details können sich bis zum Start am 1.1.2027 ändern. Vereinfachte Rechenbeispiele ohne Kosten, Rendite und Inflation. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. So arbeiten wir. Herausgeber: ZLex GmbH.
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