Das Wichtigste in 30 Sekunden: In der Ansparphase zahlst Du keine Steuern auf Erträge, und Beiträge bis 1.800 € kannst Du als Sonderausgaben absetzen (Günstigerprüfung). Dafür wird die Auszahlung des geförderten Teils in der Rente mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert – der ist im Alter meist niedriger als im Berufsleben.
Rechner: Steuer auf die Auszahlung
Vereinfacht: gesamte Auszahlung aus gefördertem Kapital, ohne Kranken- und Pflegeversicherung (noch nicht abschließend geregelt). Keine Steuerberatung.
Die Steuerregeln
- Ansparphase: keine Steuer auf Dividenden und Kursgewinne im Depot.
- Sonderausgabenabzug: Beiträge bis 1.800 € im Jahr, das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
- Auszahlung: geförderter Teil voll mit persönlichem Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG), ungeförderter Teil milder.
- 30-%-Einmalzahlung: ebenfalls steuerpflichtig.
- Offen: Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlung.
Vergleich mit einem freien ETF-Sparplan und Abgeltungsteuer: AV-Depot oder ETF-Sparplan?
Stand 31.10.2026. Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) und die verlinkte Anbieter-Ankündigung. Konditionen sind angekündigt und können sich bis zum Start am 1.1.2027 ändern. Kostenannahmen kannst Du im Rechner anpassen. Keine Anlageberatung. So arbeiten wir.
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Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Nachgelagert: In der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung des geförderten Teils mit dem persönlichen Steuersatz.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, bis 1.800 € im Jahr als Sonderausgaben mit Günstigerprüfung.
Fallen Krankenkassenbeiträge an?
Das ist noch nicht abschließend geregelt (Stand 31.10.2026).
Stand: 31.10.2026 · Vereinfachte Rechenbeispiele ohne Steuern, Kosten und Inflation; Renditen und Dividenden sind nicht garantiert. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung. Herausgeber: ZLex GmbH.
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