Das Wichtigste in 30 Sekunden: Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnt frühestens mit 65 (früher nur, wenn Du auch die gesetzliche Rente früher beziehst) und spätestens mit 70. Bis zu 30 % kannst Du auf einmal nehmen, den Rest als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente.
Die Auszahlungsregeln
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Beginn | ab 65, spätestens 70 |
| Einmalbetrag | bis 30 % (steuerpflichtig) |
| Rest | Auszahlplan bis mind. 85 oder Leibrente |
| Vorzeitig | schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteil zurück |
| Erlaubt | Ruhen lassen, Anbieterwechsel, Einsatz für Wohneigentum |
Rechenbeispiel
Bei rund 246.000 € Depotwert mit 65 (Beispiel aus unserem Zulagen-Rechner) wären 30 % etwa 73.800 € auf einmal; der Rest von rund 172.000 € ergäbe über 20 Jahre Auszahlplan rund 717 € im Monat – vor Steuern und ohne weitere Rendite.
Wie die Auszahlung besteuert wird: Altersvorsorgedepot und Steuern.
Stand 01.11.2026. Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) und die verlinkte Anbieter-Ankündigung. Konditionen sind angekündigt und können sich bis zum Start am 1.1.2027 ändern. Kostenannahmen kannst Du im Rechner anpassen. Keine Anlageberatung. So arbeiten wir.
Mehr: Altersvorsorgedepot 2027 · Rechner · Alle Anbieter im Vergleich · AV-Depot oder ETF-Sparplan? · Frühstart-Rente
Wie schnell erreichst Du Dein Ziel?
Der kostenlose Dividenden-Check rechnet in drei Klicks aus, wann Dein Depot Dir Dein Wunsch-Einkommen zahlt.
Jetzt Dividenden-Check starten ▶Häufige Fragen
Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Frühestens mit 65, spätestens mit 70. Früher nur, wenn Du auch die gesetzliche Rente früher beziehst.
Wie viel kann ich auf einmal entnehmen?
Bis zu 30 % als Einmalbetrag, der Rest als Auszahlplan oder Rente.
Was passiert bei vorzeitiger Auszahlung?
Das gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
Stand: 01.11.2026 · Vereinfachte Rechenbeispiele ohne Steuern, Kosten und Inflation; Renditen und Dividenden sind nicht garantiert. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung. Herausgeber: ZLex GmbH.
Auch interessant: Steuern in der Rente · Vererben im Todesfall · 1.000 € Rente: wie viel einzahlen?