Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Altersvorsorgedepot ist vererbbar. Geht es auf den Vertrag des Ehepartners über, bleibt die Förderung erhalten. Andere Erben – auch Kinder – bekommen das Kapital, müssen aber die Zulagen zurückzahlen und die Erträge versteuern.
Wer bekommt was?
| Erbe | Was passiert |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partner | Übertrag auf eigenen Vertrag, Förderung bleibt |
| Kinder und andere Erben | Auszahlung, Zulagen werden zurückgefordert, Erträge steuerpflichtig |
| Leibrente mit Garantiezeit | Zahlung läuft bis Ende der Garantiezeit weiter |
Was Du jetzt regeln solltest
- Bezugsberechtigung beim Anbieter angeben.
- Ehepartner informieren, damit der Übertrag rechtzeitig beantragt wird.
- Für Kinder zusätzlich frei verfügbares Vermögen aufbauen – zum Beispiel im Kinderdepot.
Stand 31.10.2026. Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) und die verlinkte Anbieter-Ankündigung. Konditionen sind angekündigt und können sich bis zum Start am 1.1.2027 ändern. Kostenannahmen kannst Du im Rechner anpassen. Keine Anlageberatung. So arbeiten wir.
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Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Ja. Das Kapital geht an die Erben.
Was passiert mit den Zulagen im Erbfall?
Beim Übertrag auf den Vertrag des Ehepartners bleiben sie erhalten; andere Erben müssen sie zurückzahlen.
Was gilt bei einer Rente mit Garantiezeit?
Die Zahlung läuft bis zum Ende der Garantiezeit weiter.
Stand: 31.10.2026 · Vereinfachte Rechenbeispiele ohne Steuern, Kosten und Inflation; Renditen und Dividenden sind nicht garantiert. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung. Herausgeber: ZLex GmbH.
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