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Altersvorsorgedepot: Zulage beantragen in 4 Schritten

Dauerzulageantrag, Fristen und Meldepflichten – damit keine Zulage verloren geht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Die Zulage beantragst Du nicht beim Finanzamt, sondern über Deinen Anbieter. Am einfachsten erteilst Du beim Abschluss einen Dauerzulageantrag – dann beantragt der Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch. Ohne Dauerantrag hast Du für jedes Beitragsjahr bis zum Ende des zweiten Folgejahres Zeit, für 2027 also bis zum 31.12.2029. Den zusätzlichen Steuervorteil holst Du Dir über die Steuererklärung.

Kurz vorab: Die Regeln zum Altersvorsorgedepot gelten ab dem 1. Januar 2027. Einzelheiten regeln noch Verwaltungsschreiben und die Verträge der Anbieter – wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neues gibt.

So kommt die Zulage aufs Depot

  1. Vertrag abschließen und den Dauerzulageantrag mit unterschreiben (meist ein Häkchen im Online-Antrag).
  2. Beiträge einzahlen – mindestens 120 € im Jahr, für die volle Grundzulage 1.800 €.
  3. Der Anbieter meldet Deine Beiträge nach Jahresende an die zentrale Zulagenstelle.
  4. Die Zulage wird geprüft und überwiesen – sie landet direkt im Depot, meist im Laufe des Folgejahres.

Dauerzulageantrag: einmal unterschreiben

Mit dem Dauerzulageantrag bevollmächtigst Du den Anbieter, die Zulage jedes Jahr für Dich zu beantragen. Das spart Arbeit und verhindert, dass eine Frist verstreicht. Wer keinen Dauerantrag stellt, bekommt vom Anbieter jedes Jahr ein Formular und muss es fristgerecht zurückschicken.

Mit Dauerantrag

Automatisch jedes Jahr, keine Frist im Blick behalten.

Ohne Dauerantrag

Antrag je Beitragsjahr, spätestens bis Ende des zweiten Folgejahres.

Selbstständige und mittelbar berechtigte Ehepartner brauchen eine eigene Zulagenummer; die beantragt der Anbieter für Dich.

Diese Änderungen musst Du melden

Steuervorteil über die Steuererklärung

Beiträge plus Zulage kannst Du als Sonderausgaben angeben (Anlage AV). Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuerabzug günstiger ist als die Zulage, und erstattet nur die Differenz. Mehr dazu im Ratgeber Steuern.

Welcher Anbieter zu Dir passt, zeigt unsere Bestenliste mit 30 Anbietern.

Altersvorsorgedepot bei Deinem Anbieter

Eigene Seiten zu 17 Anbietern mit Kosten, ETF-Auswahl, Start und Zulagen – sortiert nach Anbieterart.

Stand 05.11.2026. Quellen: Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, BMF: Fragen und Antworten zur Reform, Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz. Konditionen, Zinsen und Preise können sich jederzeit ändern – bitte vor Abschluss beim Anbieter prüfen. So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Zulage für das Altersvorsorgedepot?

Über Deinen Anbieter. Am einfachsten mit einem Dauerzulageantrag beim Abschluss, dann beantragt der Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch.

Bis wann muss ich die Zulage beantragen?

Ohne Dauerzulageantrag bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr. Für Beiträge aus 2027 also bis zum 31.12.2029.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?

Nach Jahresende meldet der Anbieter Deine Beiträge, die Zulage wird geprüft und im Laufe des Folgejahres direkt ins Depot gezahlt.

Muss ich die Zulage in der Steuererklärung angeben?

Für die Zulage nicht. Wer zusätzlich den Sonderausgabenabzug nutzen will, gibt die Beiträge in der Anlage AV an.

Stand: 05.11.2026 · Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Partnerlinks sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; die Reihenfolge richtet sich nach Konditionen, nie nach Provision. Herausgeber: ZLex GmbH.

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