Dividenden-Check
Startseite › Ratgeber › Altersvorsorgedepot Ehepartner

Altersvorsorgedepot für Ehepartner: so bekommt Ihr beide Zulage

Mittelbar gefördert: wann der Partner ohne eigenen Förderanspruch Zulagen bekommt und wie viel.

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Auch ein Ehepartner ohne eigenen Förderanspruch – etwa wer nicht arbeitet oder nicht rentenversicherungspflichtig ist – kann ab 2027 Zulagen bekommen. Voraussetzung: Der andere Partner ist selbst förderberechtigt und spart in einen eigenen Vertrag, und der Ehepartner zahlt in ein eigenes Altersvorsorgedepot mindestens 120 € im Jahr ein. Die Grundzulage beträgt dann laut Stiftung Warentest höchstens 175 €, Kinderzulagen können hinzukommen.

Kurz vorab: Die Regeln zum Altersvorsorgedepot gelten ab dem 1. Januar 2027. Einzelheiten regeln noch Verwaltungsschreiben und die Verträge der Anbieter – wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neues gibt.

Wer mittelbar gefördert wird

Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ab 2027 auch Selbstständige. Wer selbst nicht dazugehört, aber mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist (oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt), gilt als mittelbar zulageberechtigt. Typische Fälle: Hausfrau oder Hausmann, nicht versicherungspflichtig Beschäftigte, manche Studierende.

Die Voraussetzungen

Den Berufseinsteiger-Bonus von 200 € gibt es für mittelbar Berechtigte nicht, einen eigenen Sonderausgabenabzug ebenfalls nicht.

Rechenbeispiel für ein Paar

Eigenbeitrag/JahrGrundzulage
Partner A (förderberechtigt)1.800 €540 €
Partner B (mittelbar)120 €bis 175 €
Zusammen1.920 €bis 715 €

Mit 10 € im Monat holt Partner B also mehr Zulage heraus, als er selbst einzahlt. Rechne Eure Werte im Zulagen-Rechner nach.

Darauf solltet Ihr achten

Welcher Anbieter zu Dir passt, zeigt unsere Bestenliste mit 30 Anbietern.

Altersvorsorgedepot bei Deinem Anbieter

Eigene Seiten zu 17 Anbietern mit Kosten, ETF-Auswahl, Start und Zulagen – sortiert nach Anbieterart.

Stand 05.11.2026. Quellen: Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, BMF: Fragen und Antworten zur Reform, Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz. Konditionen, Zinsen und Preise können sich jederzeit ändern – bitte vor Abschluss beim Anbieter prüfen. So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Bekommt mein Ehepartner ohne Job eine Zulage im Altersvorsorgedepot?

Ja, als mittelbar Zulageberechtigter, wenn Du selbst förderberechtigt bist und einen eigenen Vertrag hast. Er braucht ein eigenes Depot und muss mindestens 120 € im Jahr einzahlen.

Wie hoch ist die Zulage für den mittelbar berechtigten Ehepartner?

Laut Stiftung Warentest höchstens 175 € Grundzulage im Jahr. Kinderzulagen können zusätzlich in seinem Vertrag landen.

Gibt es den 200-€-Bonus auch für den Ehepartner?

Nein, der einmalige Bonus für Berufseinsteiger unter 25 gilt nur für unmittelbar Förderberechtigte.

Können wir ein gemeinsames Altersvorsorgedepot haben?

Nein. Jeder Partner braucht einen eigenen Vertrag; nur so fließt die Zulage für beide.

Stand: 05.11.2026 · Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Partnerlinks sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; die Reihenfolge richtet sich nach Konditionen, nie nach Provision. Herausgeber: ZLex GmbH.

Altersvorsorgedepot 2027 · Start-Info

Start-Info sichern

Eine kurze E-Mail zum Start am 1.1.2027: welche Anbieter zertifiziert sind und was sie kosten.

Kostenlos, jederzeit abbestellbar. Eingetragen wirst Du erst nach Klick auf den Bestätigungslink.

Weiterlesen

Altersvorsorgedepot: alle Infos →Bestes Altersvorsorgedepot: 30 Anbieter →Zulagen-Rechner →Kinderzulage →