Das Wichtigste in 30 Sekunden: Auch ein Ehepartner ohne eigenen Förderanspruch – etwa wer nicht arbeitet oder nicht rentenversicherungspflichtig ist – kann ab 2027 Zulagen bekommen. Voraussetzung: Der andere Partner ist selbst förderberechtigt und spart in einen eigenen Vertrag, und der Ehepartner zahlt in ein eigenes Altersvorsorgedepot mindestens 120 € im Jahr ein. Die Grundzulage beträgt dann laut Stiftung Warentest höchstens 175 €, Kinderzulagen können hinzukommen.
Wer mittelbar gefördert wird
Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ab 2027 auch Selbstständige. Wer selbst nicht dazugehört, aber mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist (oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt), gilt als mittelbar zulageberechtigt. Typische Fälle: Hausfrau oder Hausmann, nicht versicherungspflichtig Beschäftigte, manche Studierende.
Die Voraussetzungen
- Ihr seid verheiratet und lebt nicht dauernd getrennt; beide habt Euren Wohnsitz in der EU oder im EWR.
- Der förderberechtigte Partner hat einen eigenen geförderten Vertrag und zahlt dort seinen Mindestbeitrag.
- Der mittelbar berechtigte Partner hat ein eigenes Altersvorsorgedepot und zahlt mindestens 120 € im Jahr ein.
- Der förderberechtigte Partner hat keinen alten Riester-Vertrag mehr, über den er gefördert wird – sonst entfällt die mittelbare Zulage im neuen System.
Den Berufseinsteiger-Bonus von 200 € gibt es für mittelbar Berechtigte nicht, einen eigenen Sonderausgabenabzug ebenfalls nicht.
Rechenbeispiel für ein Paar
| Eigenbeitrag/Jahr | Grundzulage | |
|---|---|---|
| Partner A (förderberechtigt) | 1.800 € | 540 € |
| Partner B (mittelbar) | 120 € | bis 175 € |
| Zusammen | 1.920 € | bis 715 € |
Mit 10 € im Monat holt Partner B also mehr Zulage heraus, als er selbst einzahlt. Rechne Eure Werte im Zulagen-Rechner nach.
Darauf solltet Ihr achten
- Zwei getrennte Verträge: Jeder braucht ein eigenes Depot, ein gemeinsamer Vertrag ist nicht möglich.
- Kinderzulage zuordnen: Die Kinderzulage geht grundsätzlich an die Mutter, auf Antrag an den Vater – sie kann also auch im Depot des mittelbar berechtigten Partners landen.
- Änderungen melden: Wird der mittelbar berechtigte Partner selbst förderberechtigt (zum Beispiel durch einen Job), ändert sich die Zulage – das teilst Du dem Anbieter mit.
- Kosten im Blick: Bei kleinen Beiträgen fallen feste Gebühren stark ins Gewicht. Achte auf Anbieter ohne Grundgebühr.
Welcher Anbieter zu Dir passt, zeigt unsere Bestenliste mit 30 Anbietern.
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Deka AltersvorsorgedepotUnion Investment AltersvorsorgedepotDWS AltersvorsorgedepotAllianz AltersvorsorgedepotAlle VersichererStand 05.11.2026. Quellen: Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, BMF: Fragen und Antworten zur Reform, Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz. Konditionen, Zinsen und Preise können sich jederzeit ändern – bitte vor Abschluss beim Anbieter prüfen. So arbeiten wir.
Häufige Fragen
Bekommt mein Ehepartner ohne Job eine Zulage im Altersvorsorgedepot?
Ja, als mittelbar Zulageberechtigter, wenn Du selbst förderberechtigt bist und einen eigenen Vertrag hast. Er braucht ein eigenes Depot und muss mindestens 120 € im Jahr einzahlen.
Wie hoch ist die Zulage für den mittelbar berechtigten Ehepartner?
Laut Stiftung Warentest höchstens 175 € Grundzulage im Jahr. Kinderzulagen können zusätzlich in seinem Vertrag landen.
Gibt es den 200-€-Bonus auch für den Ehepartner?
Nein, der einmalige Bonus für Berufseinsteiger unter 25 gilt nur für unmittelbar Förderberechtigte.
Können wir ein gemeinsames Altersvorsorgedepot haben?
Nein. Jeder Partner braucht einen eigenen Vertrag; nur so fließt die Zulage für beide.
Stand: 05.11.2026 · Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Partnerlinks sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; die Reihenfolge richtet sich nach Konditionen, nie nach Provision. Herausgeber: ZLex GmbH.