Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Geld im Altersvorsorgedepot ist gut geschützt, solange es gefördert ist. Beim Bürgergeld (neue Grundsicherung) zählt ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen nicht als Vermögen. Bei einer Pfändung gilt: Gefördertes Kapital ist nicht übertragbar und damit in der Ansparphase grundsätzlich vor Gläubigern geschützt. Beiträge über den geförderten Rahmen hinaus genießen diesen Schutz nicht. Im Alter bleibt bei der Grundsicherung ein Teil der Auszahlung anrechnungsfrei.
Bürgergeld: wird das Depot angerechnet?
Das Sozialgesetzbuch nimmt Vermögen, das nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert wird, samt Erträgen und laufenden geförderten Beiträgen vom anrechenbaren Vermögen aus. Für Riester-Verträge war das seit Jahren so, und das Altersvorsorgedepot ist ihr gefördertes Nachfolgeprodukt. Geschützt ist der geförderte Teil; zusätzliche, nicht geförderte Einzahlungen können dagegen als Vermögen zählen.
Du musst das Depot also nicht auflösen, wenn Du arbeitslos wirst. Im Gegenteil: Eine vorzeitige Auszahlung wäre förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
Pfändung: was geschützt ist
- Geschützt: geförderte Beiträge, Zulagen und die Erträge daraus. Sie sind nach dem Einkommensteuergesetz nicht übertragbar und damit in der Ansparphase grundsätzlich unpfändbar.
- Nicht geschützt: Einzahlungen über den geförderten Rahmen hinaus.
- In der Auszahlungsphase: Laufende Auszahlungen werden wie Arbeitseinkommen behandelt und sind nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Grundsicherung im Alter
Reicht die Rente nicht und Du beantragst Grundsicherung, bleibt ein Teil der Auszahlungen aus zusätzlicher Altersvorsorge anrechnungsfrei: 100 € im Monat plus 30 % des darüber liegenden Betrags, gedeckelt auf die Hälfte des Regelsatzes. Private Vorsorge lohnt sich damit auch für Geringverdiener.
So bleibt der Schutz erhalten
- Nicht vorzeitig auszahlen lassen – das kostet Zulagen und den Schutz.
- Beim Anbieterwechsel immer direkt übertragen lassen.
- Mehr als den geförderten Höchstbetrag lieber getrennt anlegen, zum Beispiel in einem ETF-Sparplan.
Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Im Einzelfall entscheiden Jobcenter, Sozialamt oder Gericht.
Welcher Anbieter zu Dir passt, zeigt unsere Bestenliste mit 30 Anbietern.
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Deka AltersvorsorgedepotUnion Investment AltersvorsorgedepotDWS AltersvorsorgedepotAllianz AltersvorsorgedepotAlle VersichererStand 05.11.2026. Quellen: Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot, Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz. Konditionen, Zinsen und Preise können sich jederzeit ändern – bitte vor Abschluss beim Anbieter prüfen. So arbeiten wir.
Häufige Fragen
Wird das Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld angerechnet?
Der geförderte Teil nicht: Ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen samt Erträgen zählt nicht als Vermögen. Zusätzliche, nicht geförderte Einzahlungen können angerechnet werden.
Ist das Altersvorsorgedepot pfändbar?
Geförderte Beiträge, Zulagen und die Erträge daraus sind in der Ansparphase grundsätzlich unpfändbar, weil sie nicht übertragbar sind. Nicht geförderte Zuzahlungen sind nicht geschützt.
Muss ich das Depot bei Arbeitslosigkeit auflösen?
Nein. Der geförderte Teil ist geschützt. Eine vorzeitige Auszahlung wäre förderschädlich und würde Zulagen kosten.
Was bleibt bei der Grundsicherung im Alter frei?
100 € im Monat aus zusätzlicher Altersvorsorge plus 30 % des darüber liegenden Betrags, höchstens die Hälfte des Regelsatzes.
Stand: 05.11.2026 · Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Partnerlinks sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; die Reihenfolge richtet sich nach Konditionen, nie nach Provision. Herausgeber: ZLex GmbH.