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Altersvorsorgedepot: geschützt bei Bürgergeld und Pfändung?

Was Jobcenter und Gläubiger anrechnen dürfen – und wie Du den Schutz nicht verlierst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Geld im Altersvorsorgedepot ist gut geschützt, solange es gefördert ist. Beim Bürgergeld (neue Grundsicherung) zählt ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen nicht als Vermögen. Bei einer Pfändung gilt: Gefördertes Kapital ist nicht übertragbar und damit in der Ansparphase grundsätzlich vor Gläubigern geschützt. Beiträge über den geförderten Rahmen hinaus genießen diesen Schutz nicht. Im Alter bleibt bei der Grundsicherung ein Teil der Auszahlung anrechnungsfrei.

Kurz vorab: Die Regeln zum Altersvorsorgedepot gelten ab dem 1. Januar 2027. Einzelheiten regeln noch Verwaltungsschreiben und die Verträge der Anbieter – wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neues gibt.

Bürgergeld: wird das Depot angerechnet?

Das Sozialgesetzbuch nimmt Vermögen, das nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert wird, samt Erträgen und laufenden geförderten Beiträgen vom anrechenbaren Vermögen aus. Für Riester-Verträge war das seit Jahren so, und das Altersvorsorgedepot ist ihr gefördertes Nachfolgeprodukt. Geschützt ist der geförderte Teil; zusätzliche, nicht geförderte Einzahlungen können dagegen als Vermögen zählen.

Du musst das Depot also nicht auflösen, wenn Du arbeitslos wirst. Im Gegenteil: Eine vorzeitige Auszahlung wäre förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.

Pfändung: was geschützt ist

Grundsicherung im Alter

Reicht die Rente nicht und Du beantragst Grundsicherung, bleibt ein Teil der Auszahlungen aus zusätzlicher Altersvorsorge anrechnungsfrei: 100 € im Monat plus 30 % des darüber liegenden Betrags, gedeckelt auf die Hälfte des Regelsatzes. Private Vorsorge lohnt sich damit auch für Geringverdiener.

So bleibt der Schutz erhalten

Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Im Einzelfall entscheiden Jobcenter, Sozialamt oder Gericht.

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Stand 05.11.2026. Quellen: Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot, Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz. Konditionen, Zinsen und Preise können sich jederzeit ändern – bitte vor Abschluss beim Anbieter prüfen. So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Wird das Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld angerechnet?

Der geförderte Teil nicht: Ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen samt Erträgen zählt nicht als Vermögen. Zusätzliche, nicht geförderte Einzahlungen können angerechnet werden.

Ist das Altersvorsorgedepot pfändbar?

Geförderte Beiträge, Zulagen und die Erträge daraus sind in der Ansparphase grundsätzlich unpfändbar, weil sie nicht übertragbar sind. Nicht geförderte Zuzahlungen sind nicht geschützt.

Muss ich das Depot bei Arbeitslosigkeit auflösen?

Nein. Der geförderte Teil ist geschützt. Eine vorzeitige Auszahlung wäre förderschädlich und würde Zulagen kosten.

Was bleibt bei der Grundsicherung im Alter frei?

100 € im Monat aus zusätzlicher Altersvorsorge plus 30 % des darüber liegenden Betrags, höchstens die Hälfte des Regelsatzes.

Stand: 05.11.2026 · Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Partnerlinks sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; die Reihenfolge richtet sich nach Konditionen, nie nach Provision. Herausgeber: ZLex GmbH.

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