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Steuersoftware-Vergleich: das passende Programm für Deine Steuererklärung

Wähle Deine Einkünfte – wir zeigen, welches Programm Kapitalerträge, Vermietung oder Selbstständigkeit abdeckt, was es kostet und wie leicht es sich bedienen lässt.

Bestenliste

Alle 12 Steuerprogramme mit bestlistfinder-Score

Wähle Deine Einkünfte, wähle Deine Situation oder Deine Kriterien – die Liste sortiert sich neu. Die Gewichtung des Scores kannst Du selbst anpassen, Anbieter merken und als Excel oder PDF mitnehmen.

Die Bestenliste lädt …

Ratgeber

Worauf es ankommt

Anlage KAP

Kapitalerträge richtig angeben

Banken im Inland ziehen die Abgeltungsteuer meist ab. Erträge bei ausländischen Brokern musst Du selbst in der Anlage KAP eintragen. Einige Apps können nur inländische Kapitalerträge.

EÜR

Selbstständige

Für Gewinnermittlung, Gewerbe- und Umsatzsteuer brauchst Du ein Programm mit Anlage EÜR. Viele Apps sind nur für Arbeitnehmer gedacht oder nur für Kleinunternehmer.

erst bei Abgabe

Kostenlos rechnen

Die meisten Programme lassen Dich alles eintragen und die Erstattung sehen. Bezahlt wird erst, wenn Du die Erklärung abschickst.

Abo

Preise richtig lesen

Abos sind im ersten Jahr günstiger, verlängern sich aber automatisch. Wir rechnen mit dem Einzelkauf und nennen den Abo-Preis in der Liste.

Häufige Fragen

Steuersoftware-Vergleich: kurz beantwortet

Welche Steuersoftware ist die beste?

Das hängt von Deinen Einkünften ab. Kostenlos sind laut unserem Vergleich (Stand 04.11.2026) ELSTER und CHECK24 Steuer. Mit Führung und Beleg-Scan punkten Lohnsteuer kompakt, WISO Steuer und smartsteuer. Für Selbstständige eignen sich Programme mit Anlage EÜR wie WISO Steuer, smartsteuer oder Lohnsteuer kompakt.

Kann ich die Steuererklärung kostenlos machen?

Ja, mit ELSTER der Finanzverwaltung oder mit CHECK24 Steuer. ELSTER arbeitet mit Formularen und gibt keine Spartipps, CHECK24 führt mit Fragen durch die Erklärung.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Bei deutschen Banken ist die Steuer meist schon abgegolten. Angeben solltest Du Erträge bei ausländischen Brokern, nicht ausgeschöpfte Freibeträge oder bezahlte Quellensteuer. Mehr dazu in unserem Ratgeber Steuererklärung für Anleger.

Kann ich die Kosten für die Software absetzen?

Ja. Kosten für Steuersoftware kannst Du als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen, soweit sie auf diese Einkünfte entfallen; im Zweifel helfen die Programme bei der Zuordnung.

Quellen: Preis- und Produktseiten der Anbieter (in der Liste verlinkt), ELSTER (Finanzverwaltung); abgerufen am 04.11.2026. Preise gelten für das Steuerjahr 2025 und können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Angaben des Anbieters. Keine Steuerberatung. Herausgeber: ZLex GmbH.