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Altersvorsorgedepot und vermögenswirksame Leistungen

Warum VL nicht ins Altersvorsorgedepot fließen und wie Du beides sinnvoll kombinierst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Vermögenswirksame Leistungen (VL) Deines Arbeitgebers kannst Du nach aktuellem Stand nicht ins Altersvorsorgedepot leiten – das Depot ist keine zulässige VL-Anlage. Du kannst aber beides nutzen: VL zum Beispiel in einen ETF-Fondssparplan (mit Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Dein Einkommen passt) und eigene Beiträge ins Altersvorsorgedepot für bis zu 540 € Zulage.

Kurz vorab: Die Regeln zum Altersvorsorgedepot gelten ab dem 1. Januar 2027. Einzelheiten regeln noch Verwaltungsschreiben und die Verträge der Anbieter – wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neues gibt.

Warum VL nicht ins Depot fließen

VL dürfen nur in bestimmte Anlageformen fließen, die das Vermögensbildungsgesetz aufzählt, etwa Bausparverträge oder Fondssparpläne mit Sperrfrist. Das Altersvorsorgedepot gehört nicht dazu, es hat eigene Regeln mit Zulagen und Auszahlung ab 65. Auch ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zum Altersvorsorgedepot wäre normaler, steuerpflichtiger Arbeitslohn.

So kombinierst Du VL und Altersvorsorgedepot

VL-Vertrag

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 € im Monat in einen VL-Vertrag, etwa einen ETF-Fondssparplan. Sperrfrist meist 7 Jahre.

Altersvorsorgedepot

Du zahlst selbst bis zu 150 € im Monat ein und bekommst bis zu 540 € Grundzulage im Jahr plus Kinderzulagen.

Arbeitnehmer-Sparzulage im Überblick

VL-AnlageSparzulageEinkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)
Fondssparplan (Aktienfonds, ETF)20 % auf bis zu 400 € im Jahr = bis 80 €40.000 €, Paare 80.000 €
Bausparen9 % auf bis zu 470 € im Jahr = bis 43 €40.000 €, Paare 80.000 €

Unser Tipp

Nimm VL mit, wenn Dein Arbeitgeber sie zahlt – das ist geschenktes Geld. Für die Rente bringt das Altersvorsorgedepot mit seinen Zulagen aber deutlich mehr. Welcher Anbieter zu Dir passt, zeigt die Bestenliste; für den VL-Fondssparplan eignet sich ein günstiger ETF-Sparplan-Anbieter mit VL-Angebot.

Welcher Anbieter zu Dir passt, zeigt unsere Bestenliste mit 30 Anbietern.

Altersvorsorgedepot bei Deinem Anbieter

Eigene Seiten zu 17 Anbietern mit Kosten, ETF-Auswahl, Start und Zulagen – sortiert nach Anbieterart.

Stand 05.11.2026. Quellen: Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, BMF: Fragen und Antworten zur Reform, Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot. Konditionen, Zinsen und Preise können sich jederzeit ändern – bitte vor Abschluss beim Anbieter prüfen. So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Kann ich vermögenswirksame Leistungen ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Nach aktuellem Stand nein. Das Altersvorsorgedepot ist keine zulässige Anlageform für vermögenswirksame Leistungen.

Kann ich VL und Altersvorsorgedepot gleichzeitig nutzen?

Ja. VL fließen in einen eigenen VL-Vertrag, etwa einen Fondssparplan, und Du zahlst zusätzlich selbst ins Altersvorsorgedepot ein.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage für Fondssparpläne?

20 % auf bis zu 400 € im Jahr, also bis zu 80 €, wenn das zu versteuernde Einkommen 40.000 € nicht übersteigt (Paare 80.000 €).

Zahlt der Arbeitgeber in mein Altersvorsorgedepot?

Ein Arbeitgeberzuschuss ist nicht vorgesehen. Zahlt er freiwillig etwas dazu, ist das normaler, steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Stand: 05.11.2026 · Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Partnerlinks sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; die Reihenfolge richtet sich nach Konditionen, nie nach Provision. Herausgeber: ZLex GmbH.

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